Vertrags- und Leistungsbedingungen für Google Ads, Landingpages, SEO, KI-Sichtbarkeit und weitere digitale Marketingdienstleistungen von celAItron.
Stand: September 2026
Diese Bedingungen regeln unter anderem Leistungsumfang, technische Zugänge, Google-Werbebudget, Betreuung, Landingpages, SEO- und KI-Leistungen, Laufzeit, Kündigung, Nutzungsrechte und Haftung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen von
nachfolgend „celAItron“, gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der gebuchten Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
celAItron erbringt Dienstleistungen im Bereich Google Ads, Suchmaschinenoptimierung, KI-Sichtbarkeit und digitales Marketing mit besonderem Schwerpunkt auf Praxen und lokalen Dienstleistungsunternehmen.
Je nach gebuchtem Leistungsumfang können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil des Auftrags sein:
Maßgeblich ist ausschließlich der im jeweiligen Angebot vereinbarte Leistungsumfang.
Soweit vereinbart, erbringt celAItron Leistungen zur Verbesserung bzw. Analyse der organischen Auffindbarkeit und digitalen Sichtbarkeit von Websites.
Zu Beginn der Zusammenarbeit erhebt celAItron die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen über die Praxis bzw. das Unternehmen, das Leistungsangebot, den Standort, die bestehende Website und die vereinbarte Marketing- bzw. Werbeausrichtung.
Der Auftraggeber stellt celAItron alle erforderlichen Informationen, Freigaben und technischen Berechtigungen rechtzeitig zur Verfügung. Zugänge zur bestehenden Website sind nur erforderlich, soweit dort tatsächlich vereinbarte Arbeiten durchgeführt werden sollen.
Hierzu können insbesondere Zugänge oder Berechtigungen gehören für:
celAItron kann die bestehende Website und die vorgesehenen Zielseiten analysieren, soweit dies für Konzeption und Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
Die technische, gestalterische oder inhaltliche Umsetzung von Optimierungsempfehlungen auf der bestehenden Website ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit im individuellen Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, umfasst das Google Ads Setup von celAItron die Erstellung einer kampagnenspezifischen Ads-Landingpage.
Die Landingpage wird auf die vereinbarte Google-Ads-Kampagne, die vorgesehenen Keywords und Suchintentionen, die Zielgruppe, das Angebot sowie die gewünschte Kontakt-, Anfrage- oder Buchungsmöglichkeit abgestimmt.
Die konkrete Leistung kann insbesondere Seitenstruktur, Texte, mobile Darstellung, Call-to-Action, die Einbindung eines vorhandenen Kontakt- oder Buchungsweges sowie die für die Kampagne vereinbarte Conversion-Messung umfassen.
celAItron ist berechtigt, die von celAItron bereitgestellte Ads-Landingpage während der laufenden Betreuung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs anhand der Kampagnen- und Conversion-Daten weiterzuentwickeln. Hierzu können insbesondere Anpassungen an Texten, Struktur, Call-to-Action und Conversion-Führung gehören.
Zusätzliche Landingpages, beispielsweise für weitere Suchintentionen, Leistungsbereiche, Standorte oder Zielgruppen, sind nicht automatisch im Google Ads Setup enthalten. Sie können gesondert beauftragt werden. Die jeweils geltende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der aktuellen Leistungsbeschreibung.
Mit Beendigung der Zusammenarbeit endet auch die laufende technische Bereitstellung und Optimierung der von celAItron gehosteten Ads-Landingpage, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Der Auftraggeber kann auf Wunsch den zuletzt im Rahmen der Kampagne verwendeten HTML-Code der Landingpage zur weiteren eigenen Nutzung erhalten. Die Übergabe umfasst nicht automatisch die Installation auf einem Server oder in einem Content-Management-System des Auftraggebers.
Hosting, technische Einbindung, Wartung, Anpassung oder Fehlerbehebung nach der Übergabe sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Google Ads Setups und bedürfen, sofern gewünscht, einer gesonderten Vereinbarung.
Nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, insbesondere umfangreiche individuelle Webentwicklungen, zusätzliche Unterseiten, komplexe neue Funktionen, Logoentwicklung, umfangreiche Bildproduktionen oder die vollständige Überarbeitung der bestehenden Website.
Für die Durchführung der Kampagnen benötigt der Auftraggeber grundsätzlich ein eigenes Google-Ads-Konto.
Ist noch kein Google-Ads-Konto vorhanden, kann celAItron den Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bei dessen Einrichtung unterstützen.
Das Google-Ads-Konto wird unter der Kontrolle des Auftraggebers geführt. celAItron erhält die erforderlichen Verwaltungs- und Zugriffsrechte.
Die an Google zu zahlenden Werbekosten sind nicht Bestandteil der Vergütung von celAItron.
Für von celAItron betreute Google-Ads-Kampagnen wird grundsätzlich ein Google-Werbebudget von mindestens 15,00 € pro Tag empfohlen.
Abhängig von Standort, Wettbewerb, Suchvolumen, prognostizierten Klickpreisen und Kampagnenumfang kann ein höheres oder abweichendes Budget sinnvoll sein.
Nach Freigabe und Start einer Kampagne können Anzeigen grundsätzlich kurzfristig ausgespielt werden. Der Aufbau einer aussagekräftigen Datengrundlage benötigt jedoch Zeit.
Insbesondere bei neuen Kampagnen, regional begrenztem Suchvolumen oder kleinen Budgets können mehrere Wochen erforderlich sein, bis ausreichend Daten für belastbare Optimierungsentscheidungen vorliegen.
Soweit eine laufende Kampagnenbetreuung vereinbart wurde, überprüft celAItron die betreuten Google-Ads-Kampagnen regelmäßig.
Eine strukturierte Auswertung erfolgt grundsätzlich in Abständen von etwa 30 Tagen.
Je nach Datenlage können insbesondere berücksichtigt werden:
Auf Grundlage dieser Auswertung nimmt celAItron die innerhalb des gebuchten Betreuungsumfangs fachlich sinnvoll erscheinenden Optimierungen vor.
Die Vergütung von celAItron richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Angebot bzw. der gebuchten Leistungsbeschreibung.
Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen oder vereinbart, verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach entsprechender zusätzlicher Vereinbarung berechnet.
Soweit eine laufende Betreuung vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit der Start- und Optimierungsphase grundsätzlich drei Monate, sofern im individuellen Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
Die Startphase dient insbesondere dazu, eine ausreichende Datengrundlage aufzubauen, Suchbegriffe und Leistungsdaten auszuwerten und die Kampagne anhand der gewonnenen Daten weiterzuentwickeln.
Neue Kampagnen, zusätzliche Leistungsbereiche, weitere Landingpages über die im Setup enthaltene erste Ads-Landingpage hinaus oder umfangreiche Neukonzeptionen sind nicht automatisch Bestandteil einer laufenden Betreuung und können gesondert angeboten werden.
Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit möglich.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich eine laufende Betreuung jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt wird.
Die Kündigung bedarf mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail.
Mit Beendigung des Vertrags endet die Betreuung und Optimierung durch celAItron.
Soweit technisch erforderlich, werden von celAItron betriebene oder verwaltete Agenturleistungen zum Vertragsende beendet. Für die im Google Ads Setup enthaltene Ads-Landingpage gelten ergänzend die Übergabe- und Hostingregelungen unter Ziffer 06.
Das Google-Ads-Konto sowie die dort vorhandenen historischen Konto- und Leistungsdaten verbleiben beim Auftraggeber.
Die von celAItron individuell entwickelten Anzeigentexte, Anzeigenkonzepte, Textvarianten, Vorlagen, Strategien, SEO-Konzepte, Optimierungsvorschläge und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, soweit daran Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte bestehen, geistiges Eigentum von celAItron.
Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
Eine weitere Nutzung, Übernahme, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe geschützter Arbeitsergebnisse nach Vertragsende bedarf grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung mit celAItron.
celAItron setzt im Rahmen der Leistungserbringung moderne digitale Werkzeuge und Systeme künstlicher Intelligenz ein.
KI-Systeme können insbesondere zur Unterstützung von Recherche, Datenanalyse, Strukturierung, Keyword- und Themenanalyse, Variantenentwicklung, Texterstellung, SEO-Analyse und Optimierungsprozessen eingesetzt werden.
KI-gestützte Ergebnisse werden nicht allein aufgrund ihrer automatisierten Erstellung eingesetzt. Auswahl, Bearbeitung und Freigabe der eingesetzten Inhalte erfolgen durch celAItron.
celAItron betreut unter anderem Google-Ads-, SEO- und Sichtbarkeitsmaßnahmen für Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie und andere Anbieter gesundheitsbezogener Leistungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Angaben über Berufsbezeichnung, Qualifikationen, angebotene Leistungen, Behandlungsmethoden, Preise und sonstige unternehmensbezogene Tatsachen zur Verfügung zu stellen.
Soweit Anzeigen, Landingpages, SEO-Inhalte oder andere veröffentlichte Inhalte Aussagen über die Praxis, das Unternehmen, Qualifikationen, Leistungen, Methoden, Preise oder sonstige individuelle Eigenschaften des Auftraggebers enthalten, ist der Auftraggeber für die tatsächliche und fachliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich.
celAItron kann entsprechende Inhalte vor Veröffentlichung zur Prüfung und Freigabe vorlegen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
Soweit celAItron personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
celAItron behandelt nicht öffentliche Informationen, Zugangsdaten, Geschäfts- und Kampagnendaten sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende personenbezogene Daten vertraulich.
Google Ads, Google Search, Google Tag Manager, Suchmaschinen, KI-Systeme, Buchungssysteme, Hostinganbieter und weitere eingesetzte Dienste werden von unabhängigen Drittunternehmen betrieben.
celAItron hat keinen Einfluss auf Änderungen von Algorithmen, Rankings, KI-Ausgaben, Anzeigenauktionen, Plattformfunktionen, Richtlinien, Prüfverfahren oder technischen Systemen dieser Anbieter.
Google Ads, Suchmaschinenoptimierung und KI-Sichtbarkeit hängen von zahlreichen externen, technischen, marktbezogenen und nachfrageabhängigen Faktoren ab. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg kann daher nicht garantiert werden.
Der Auftraggeber informiert celAItron über wesentliche Änderungen an seiner Website, seinem Buchungssystem, Tracking, Domain oder anderen für die vereinbarte Leistung relevanten Systemen.
Änderungen an einer von celAItron technisch bereitgestellten Ads-Landingpage werden während der Zusammenarbeit grundsätzlich durch celAItron vorgenommen.
Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen an Kampagnen, Website, Tracking oder anderen relevanten Einstellungen vor, haftet celAItron nicht für daraus entstehende Beeinträchtigungen, soweit diese nicht von celAItron zu vertreten sind.
celAItron haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich für eine angemessene Sicherung seiner Website, Daten und technischen Systeme verantwortlich.
Eine Datensicherung durch celAItron ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von celAItron als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung richten sich ergänzend nach dem jeweils vereinbarten Angebot bzw. der gebuchten Leistungsbeschreibung.